Mitteilung

Derzeit gilt die 3G-Regel

GEIMPFT - GENESEN - GETESTET

Mit der derzeit gültigen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss nun auch der SV Germering auf der Einhaltung der 3-G-Regel bestehen. Bei allen Sportarten in Innenräumen sind ab Montag, 23.08.2021 nur noch GENESENE, GEIMPFTE oder GETESTETE Personen gestattet. Solange die Inzidenz über 35 liegt, sind uns da die Hände gebunden.

Aufgrund der Ferien sind derzeit nur Angebote in unserem Gymnastikraum, dem Kraftraum im Vereinsheim sowie in schon vereinzelt geöffneten Schulturnhallen von der Einschränkung betroffen.

Der Freiluftsport ist derzeit davon nicht betroffen.

Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, dürfen ab sofort an keinem Sport in Innenräumen mehr teilnehmen. Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen, bei 7-18 Jährigen ist ein aktueller Test notwendig, sofern diese nicht regelmäßig in der Schule getestet werden.

Unsere Übungsleiterinnen und  Übungsleiter sind angehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.

Testzentren findet man derzeit am kleinen Stachus, beim AEZ, beim Hagebaumarkt und im Bayerischen Testzentrum Germering, Kerschensteiner Straße 147a. Ebenso bieten dies einige Apotheken an.

Getestete Personen müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund

  1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  2. eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

vorlegen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihren G-Status zu den Übungsstunden abfragen und dann unter Umständen die Teilnahme am Sport verweigern müssen.